Samstag, 04. Februar 2012

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Paragraph 202c: der "Hacker-Software-Paragraph"

 
Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität
 
Der Regierungsentwurf zum §202c setzt den EU-Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme vom Februar 2005 sowie das Europarat-Übereinkommen über Computerkriminalität vom November 2001 in nationales Recht um.
 
D.h. der im Rahmen des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität neu geschaffene Paragraph 202c des Strafgesetzbuches (PDF) soll gefährliche Vorbereitungshandlungen zu Computerstraftaten kriminalisieren. Bestraft werden soll unter anderem das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hacker-Tools", die schon in ihrem Aufbau darauf angelegt sind, "illegalen Zwecken zu dienen". So heißt es im Entwurf.
 
Der EU-Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen bis spätestens 16. März 2007 zu treffen (Artikel 12 des EU-Rahmenbeschlusses).
 
Update: Am 22.03.2007 wurde berichtet, dass Sachverständige bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zum umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Computerkriminalität auf Nachbesserungen bestanden. Somit ist §202c anscheinend doch nicht zu dem geforderten Datum in Kraft getreten. Wir haben unsere Software nun insofern angepasst, dass bei der Tastaturaufnahme die Aufzeichnung sicherheitsrelevanter Daten explizit aktiviert werden muss.
 
Update: Der Bundestag hat am 25.05.2007, mit den Stimmen von Schwarz-Rot, der FDP und den Grünen den Regierungsentwurf für eine Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität verabschiedet. Aber: Die Länder hatten im Vorfeld zahlreiche Vorbehalte gegen den Entwurf ins Feld geführt. Ob sie das Papier des Parlaments trotzdem ohne Änderungswünsche passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss anrufen, wird sich voraussichtlich Anfang Juli entscheiden. Die Länder hatten im Vorfeld zahlreiche Vorbehalte gegen den Entwurf ins Feld geführt. Ob sie das Papier des Parlaments trotzdem ohne Änderungswünsche passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss anrufen, wird sich voraussichtlich Anfang Juli entscheiden. Somit bleibt die endgültige Entscheidung weiter abzuwarten.
 
Weitere Links:
Bundesministerium der Justiz : Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage
Heise c't: Justizministerium sieht keinen Änderungsbedarf bei Paragraphen über "Hacker-Tools"
Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit
Spiegel Online: GESETZ GEGEN HACKER-TOOLS/Kontraproduktiv für die IT-Sicherheit
 
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